Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie HPPT
Die Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker ermöglicht Ihnen als Physiotherapeut den Direktzugang zum Patienten. Das Teilnahmezertifikat unseres Kurses dient als Grundlage für die Beantragung der Erlaubnis-Erteilung bei den zuständigen Gesundheitsbehörden.
Was dürfen Sie, wenn Sie die Qualifikation und Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker erworben haben?
Wir schulen Sie in Diagnostik und Therapie in enger Verbindung der klinischen Gesichtspunkte mit den molekularen, genetischen und immunologischen Grundlagen – in
Red Flags, Schulung in Gefahrenmomenten die Sie in keinster Weise übersehen dürfen. In diesen Fällen ist die ärztliche
Differentialdiagnose unbedingt erforderlich.
Berufskunde, Gesetzeskunde, rechtlichen Grundlagen, Patientenrechtegesetz, Heilmittelwerberecht, Betriebswirtschaft sind weitere obligate
Schulungsthemen.
Seminarinhalte:
Zu den Inhalten zählen ein gründliches klinisches Refreshing in Diagnostik und Therapie inklusive einer gründlichen Unterweisung in den Red Flags. Sie wiederholen
und erlernen die wichtigsten und häufigsten physiotherapeutisch relevanten Erkrankungen. Auch praktische Übungen wie Auskultation der Lunge und des Herzens sind Inhalte des Kurses.
Zielgruppe:
Physiotherapeut/innen ab 25 Jahren (gesetzlich vorgeschrieben)
19.06.2024 - 23.06.2024
04.12.2024 - 08.12.2024
jeweils von 09:00 - 17:00 Uhr
Kursort:
Krankengymnastik-Praxis Lehrke
Nordstraße 10
38154 Königslutter am Elm
Kursgebühren: 780,00 €*
*Für Mitglieder des Berufsverbandes:
physioDeutschland / ZVK
ist die Kursgebühr auf 685,00 € reduziert!
Die Überprüfung Ihres Wissens erfolgt im Rahmen einer mündlichen Prüfung, sowie einer schriftlichen Klausur (Diagnostik und Therapie). Die Überprüfung Ihres
juristischen Wissens findet ebenfalls schriftlich statt.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Gesundheitsbehörden je nach Bundesland variieren können. Wir empfehlen eine Rücksprache mit
Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde.
Gemäß den Anforderungen der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erlaubnis nach dem HPG vom 25.02.2015 (Nds. MBl. Nr. 11/2015, S. 294), geändert durch Runderlass vom 11.07.2016 (Nds. MBl. S. 806), des Niedersächsischen Sozialministeriums liegen den Behörden Listungen der anerkannten Schulungsintitute vor.